Schul- und Hausordnung

1. Voraussetzung schulisches Lernen

  • Wichtigste Aufgabe der Schule ist das Lernen von Fähigkeiten, Fertigkeiten und von sozialem Miteinander.
  • Wichtigste Voraussetzungen für gutes Lernen sind Ruhe und eine angstfreie Atmosphäre. Deshalb achten wir darauf, Andere beim Lernen nicht zu stören.
  • Wir sind höflich zueinander, nehmen Rücksicht aufeinander und helfen uns gegenseitig. Wir ärgern Andere nicht oder lassen uns von Anderen nicht ärgern.
  • Wir beleidigen oder bedrohen niemanden und lassen uns auch nicht auf Kämpfe ein.
  • Streit, Wut, Ärger und Zorn gibt es über alle und für alles gibt es Lösungswege friedlicher Art. Dies lernen wir auch in unserer Schule und versuchen, danach zu handeln.

 

2. Im Schulbereich

  • Der Schulbereich besteht aus den Schulgebäuden und den vier Schulhöfen.
  • Der gesamte Schulbereich ist eine rauch- und gewaltfreie Zone.
  • Wiesen, Sträucher und Bäume sind Lebewesen. Wir schützen sie und zerstören sie nicht.
  • Gegenstände, die in der Schule nicht gebraucht werden, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Sie können dem Schüler von jeder Lehrkraft, gegebenenfalls vom Hausmeister abgenommen und vom Klassenlehrer verwahrt werden. Dieser teilt dem Schüler mit, wann er den Gegenstand ihm oder einem Erziehungsberechtigten wieder aushändigt.
  • Für die Verwendung von digitalen Endgeräten in unserer Schule gibt es eine Ordnung mit Regeln, die für alle Schüler/innen ab dem Schuljahr 2022/2023 gelten!

    Regel 1: Gegenstände, die in der Schule nicht gebraucht werden, sollten möglichst nicht mitgebracht werden.

    Regel 2: Während des Schulbesuchs bleiben die Smartwatches und andere mobile Geräte in der Schultasche und sind ausgeschalten. Ausnahmen können von der Schulleitung oder der jeweiligen Lehrperson ausgesprochen werden.

    Regel 3: Das Erstellen und Verbreiten von Bildern, Videos, Textmitteilungen und Sounddateien ist ohne Erlaubnis der Lehrperson und der Person, die auf den Aufnahmen zu sehen ist, nicht erlaubt.

    Regel 4: Wenn gegen die Ordnung verstoßen wird, hat die Lehrperson das Recht, das Gerät vorübergehend einzuziehen. Das Gerät kann in der Regel nach Unterrichtsende im Lehrerzimmer abgeholt werden. Die Eltern werden zeitnah über den Einzug des Gerätes informiert.

    Regel 5: Bei Verstößen gegen diese Ordnung findet ein Gespräch mit den Eltern statt, bei mehrfachem Verstoß findet ein Gespräch mit den Eltern und der Schulleitung statt. Dort werden auch weitere Konsequenzen besprochen.

    Regel 6: Wenn der konkrete Verdacht besteht, dass sich auf dem digitalen Endgerät strafbare Inhalte (z. B. Bilder oder Videos) befinden, kann die Schule die Polizei einschalten.

    Diese Regeln wurden am 13.07.2022 von den Mitgliedern der Schulkonferenz einstimmig beschlossen.

  • Für Wertgegenstände und Geldbeträge kann die Schule keine Haftung übernehmen. Sollten wir z.B. vor einem Klassenausflug einen größeren Geldbetrag in die Schule mitbringen müssen, verwahren wir ihn sicher bei uns, bis wir ihn der Lehrkraft geben.
  • Wir trennen unseren Müll im Klassenzimmer. Auf dem Schulhof werfen wir unseren Abfall in die Mülleimer. Was liegen bleibt sammelt eine Klasse im wöchentlichen Wechsel auf.
  • Wir bemühen uns um Pünktlichkeit und kommen frühestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in die Schule. Vor dem Unterricht bleiben alle Schüler, die keinen gleitenden Unterrichtsbeginn haben, auf den Schulhöfen A und B. Alle anderen gehen direkt still ins Klassenzimmer.
  • Nach Unterrichtsende gehen die Kinder möglichst schnell nach Hause oder in die Betreuungseinrichtung. Die zuletzt unterrichtende Lehrkraft ist dafür verantwortlich, dass der Unterrichtsraum ordentlich verlassen wird.
  • Alles Weitere regelt die aktuelle Pausenordnung, die Teil dieser Schul- und Hausordnung ist.

 

3. Im Schulhaus

  • Im Schulhaus lernen wir. Das geht um so besser, je wohler wir uns darin fühlen. Darum wollen wir unser Schulhaus so wenig wie möglich verschmutzen. Deshalb putzen wir beim Betreten des Schulhauses unsere Schuhe ab und werfen nichts auf den Boden. Vor dem Klassenzimmer ziehen die Schüler ihre Hausschuhe an.
  • Wir hängen unsere Jacken und Mäntel an den Garderobenhaken vor dem Klassenzimmer auf. Dort sind diese Kleidungsstücke, nicht aber darin befindliche Wertsachen oder Geldbeutel, versichert. Diese Garderobenversicherung wird aus der Schul- und Elternkasse finanziert und für alle Schüler der Lindenschule abgeschlossen.
  • Ein Schulhaus und seine Einrichtungen kosten viel Geld. Wir bemühen uns deshalb, die Gebäude und Einrichtungsgegenstände, die Lehrmittel und Geräte, genauso eigene und fremde Schulsachen und Kleidungsstücke pfleglich zu behandeln. Schüler, die absichtlich oder mutwillig Sachen beschädigen, müssen wissen, dass ihre Eltern für die entstehenden Kosten haftbar gemacht werden. Dies gilt insbesondere auch für die Beschädigung oder den Verlust von geliehenen Schulbüchern.
  • Wir erwarten ein sauberes Klo, also verlassen wir es sauber. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Die aufsichtführende Lehrkraft und der Hausmeister sind berechtigt unf verpflichtet dies zu kontrollieren.
  • Wir wollen beim Lernen aufmerksam sein. Dazu benötigen wir Stille! Wenn Klassen, einzelne Schüler oder Erwachsene während der Unterrichtsstunden durch das Schulhaus gehen müssen, geschieht dies still.
  • Für unser Klassenzimmer und unseren Arbeitsplatz sind wir verantwortlich. Wir können uns eine eigene Klassenordnung geben, die wir natürlich nach der bestehenden Schul- und Hausordnung richten.

 

4. Sportunterricht

  • Wir betreten die Sporthallen während des Unterrichts nicht mit Straßenschuhen, auch nicht mit Turnschuhen, die wir schon zu Hause ausgezogen haben.
  • Uhren und Schmuck tragen wir während des Sportunterrichts aus Sicherheitsgründen nicht und lassen diese an Sporttagen zu Hause. Bei Verlust kann die Schule keine Haftung übernehmen, auch wenn sie beim Sportlehrer abgegeben werden. Die oben genannte Garderobenversicherung gilt auch für die Sportstätten.
  • Um Erkältungskrankheiten vorzubeugen, föhnen sich alle Kinder nach dem Schwimmen. Für eine Witterung angemessene Kopfbedeckung sorgen die Eltern.

 

5. Schlussbestimmung

  • Für die Einhaltung der Hausordnung sind wir alle verantwortlich. Bei Verstößen gegen die vorliegende Hausordnung sind die Lehrkräfte verpflichtet, erzieherische Maßnahmen zu ergreifen.

 

Pausenordnung

Die Pausenordnung ist eine Ergänzung und Präzisierung der Schul- und Hausordnung. Sie kann von der Gesamtlehrerkonferenz auch ohne Zustimmung der Schulkonferenz geändert werden. Bei einer Änderung der Pausenordnung muss die Schulkonferenz aber gehört werden.

 

  • Alle Kinder verlassen zu Beginn der großen Pauen möglichst rasch die Klassenzimmer und die Schuhhäuser und betreten diese erst wieder mit der Lehrkraft. Bei feuchtem Wetter dürfen keine Bälle mit in die Pause genommen werden.
  • Das Schulgelände darf nur verlassen werden, wenn dies von der zuständigen Lehrkraft ausdrücklich erlaubt ist. Wenn Bereiche durch eine Kette abgesperrt sind, dürfen sie nicht betreten werden.
  • In den Pausen bewegen sich viele Kinder in den Pausenhöfen. Wir nehmen auf die Anderen Rücksicht und verhalten uns so, dass wir uns und andere nicht verletzen.
  • Wir stören andere nicht bei ihrem Spiel und wir machen keine Kampfspiele. Werden wir von anderen provoziert, wenden wir die STOPP-Regel an.
  • Das Ballspielen mit weichen Bällen ist auf den Höfen C und D bei trockenem Wetter erlaubt, nicht aber auf den Höfen A und B.
  • Zum Schutz der Pflanzen ist das Klettern auf Bäumen und Büschen grundsätzlich nicht erlaubt. Nur im Hof D können wir auch in den Gebüschen spielen. Wir achten dabei aber darauf keine Pflanzen zu zerstören.
  • Geländer grenzen Bereiche ab. Im Hof A sind sie zum Teil an Stellen, an denen man abstürzen kann. Deshalb darf man im Hof A auch nicht auf ihnen klettern oder sitzen.
  • Die Treppe von Hof A zu Hof B ist Hauptdurchgangsweg, deshalb sind hier Spiele gefährlich. Aus diesem Grund sind sie hier verboten.
  • Das Ende der großen Pause wird durch den Gong angezeigt. Beim Ertönen des Gongs begeben sich die Kinder sofort zu ihrem Klassenaufstellplatz.
  • Kinder, die durch massives Fehlverhalten auffallen, können nicht in der Pause bleiben, sondern müssen in einem gesonderten Raum ihr Verhalten überdenken.